Als Physiotherapeut oder anderer Gesundheitsdienstleister müssen Sie in den Niederlanden registriert sein in der GROSSES Register um Ihren Beruf ausüben zu können. Das BIG-Register gibt Patienten die Gewissheit, dass sie es mit qualifizierten und erfahrenen Gesundheitsdienstleistern zu tun haben. Darüber hinaus müssen sich Gesundheitsdienstleister alle fünf Jahre erneut registrieren und nachweisen, dass sie in ihrem Bereich tätig sind. Dadurch bleibt die Gesundheitsversorgung in den Niederlanden auf einem hohen Niveau.
Aber was ist, wenn Sie vorübergehend im Ausland arbeiten? Viele Gesundheitsdienstleister sind besorgt über ihre BIG-Registrierung, wenn sie in die Niederlande zurückkehren. Gute Nachrichten: Zum Glück ist es einfacher als Sie denken, Ihre BIG-Registrierung beizubehalten oder erneut zu registrieren!
Um Ihre BIG-Registrierung aufrechtzuerhalten, müssen Sie eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
Weitere Informationen zur Schulungsanforderung finden Sie hier (oder die offizielle BIG-Website).
Eine Berufserfahrung in der Schweiz kann für Ihre BIG-Rückregistrierung angerechnet werden, sofern Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen:
Wenn Sie BIG mit Berufserfahrung im Ausland erneut registrieren, müssen Sie bestimmte Belege vorlegen. Stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Dokumente ordnungsgemäß aufbewahren:
Es wird auch eine geben Zertifikat für guten Ruf (CCPS) angefordert, eine Erklärung, dass Sie berechtigt sind, in der Schweiz zu arbeiten. Diese können Sie bei der SRK anfordern.
Die Aufrechterhaltung Ihrer BIG-Registrierung während der Arbeit in der Schweiz ist machbar, solange Sie die Öffnungszeiten und Registrierungsanforderungen einhalten. Planen Sie Ihre administrativen Angelegenheiten ordnungsgemäß und bewahren Sie alle wichtigen Dokumente auf. Mit ein wenig Vorbereitung kannst du sorglos im Ausland arbeiten und deine GROSSE Registrierung behalten.
Tipps, Tricks und weitere Einblicke zum Leben und Arbeiten in diesem schönen Land